Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Bereiten Sie Ihr Wohneigentum auf die Zukunft vor und reduzieren Sie Ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen sowie zukünftigen Kostensteigerungen durch Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bietet Unterstützung in Form von Zuschüssen und zusätzlichen Krediten, speziell für den Austausch von Heizungen und energetische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle.

Ihre Energieeffizienz-Experten

Für wen sind die Fördermöglichkeiten vorgesehen?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM) richtet sich an:

  • Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Mieter und Pächter
  • Nutznießer von Nießbrauchrechten

Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

  • Standort der Immobilie in Deutschland
  • Bauantrag oder Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurückliegend

Förderungen BEG-EM

Ein Heizungstausch und die Sanierung Ihres Gebäudes sind für Sie als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer lohnenswert. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) bietet Ihnen dabei Unterstützung in Form von zinsgünstigen Krediten und Investitionszuschüssen.

Förderung von energetischen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

  • 15 % für die Dämmung der Gebäudehülle, einschließlich Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen. 
  • 15 % für die Erneuerung von Fenstern, Außentüren und -toren. 
  • 15 % für den sommerlichen Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung. 
  • 15 % für den Einbau, die Erneuerung und die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme- und Kälterückgewinnung. 
  • 15 % für den Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home). 
  • 15 % für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, wie z. B. hydraulischer Abgleich und Austausch von Heizungspumpen. 
  • Zusätzlich 5 % (iSFP-Bonus) bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP); jedoch nicht bei der Förderung von Heizungen.

Die Förderung erfolgt gemäß den Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM) vom 21.12.2023.

Förderantrag über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA

Förderung des Heizungstausches

Für den Einbau umweltfreundlicher Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien sowie den Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze stehen 30 bis 70 % Förderung zur Verfügung. Diese setzt sich zusammen aus:

  • 30 % Grundförderung für alle.
  • 30 % Einkommensabhängiger Bonus für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 € pro Jahr.
  • 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus für den Austausch von funktionstüchtigen Biomasse- und Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind, oder funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gasetagenheizungen. Dieser Bonus beträgt bis zum 31. Dezember 2028 20 % und sinkt dann alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte.
  • 5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel verwenden.
  • Ein pauschaler Emissionsminderungs-Zuschlag von 2.500 € für besonders effiziente Biomasseheizungen.

Diese Boni können kumuliert werden, jedoch bis zu einer Grenze von 70 %.

Förderantrag über die Kreditanstalt für Wiederaufbau - KfW 458

Fachplanung & Baubegleitung (BEG-EM)

Der Fördersatz für Fachplanung und Baubegleitung beträgt 50 %.

Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind begrenzt auf:

  • maximal 5.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser
  • 2.000 € pro Wohneinheit für Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten. Insgesamt maximal 20.000 €.

Die Beantragung der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung erfolgt zeitgleich mit dem Antrag für die energetische Sanierungsmaßnahme.

In der Fachplanung und Baubegleitung kümmern wir uns um die Förderfähigkeit Ihrer energetischen Sanierungsmaßnahme. Wir prüfen Kostenvoranschläge auf ihre Förderfähigkeit und erstellen ein individuelles Angebot für die Fachplanung und Baubegleitung Ihrer Maßnahme. Dies beinhaltet die Beantragung der Fördermittel sowie die Erstellung von Verwendungsnachweisen.

Bitte beachten Sie, dass der Förderanteil erst nach Abschluss der Beratung seitens der BAFA ausgezahlt wird. Daher gehen Sie stets in Vorleistung.

Prozess der BEG-EM

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