Wir bieten umfassende Beratung zu allen energetischen Maßnahmen, um Ihr Bestandswohngebäude zu einem Effizienzhaus 85 oder besser zu sanieren.
Dabei übernehmen wir die notwendige Fachplanung und Baubegleitung als Energieeffizienz-Experten.
Ein Effizienzhaus ist ein energetischer Standard für Wohngebäude, der aus zwei Kriterien besteht: dem Gesamtenergiebedarf der Immobilie und der Wärmedämmung der Gebäudehülle. Diese Kriterien werden durch die Werte Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust dargestellt.
Gesamtenergiebedarf
Primärenergiebedarf = Endenergiebedarf x Primärenergiefaktor
Transmissionswärmeverlust
Der Transmissionswärmeverlust bezeichnet den Wärmeverlust durch die Bauteile der Gebäudehülle. Er wird raumweise ermittelt und umfasst alle Flächen, die an Außenbereiche oder unbeheizte Räume angrenzen.
Die staatlich geförderte Energieberatung für Wohngebäude richtet sich an:
Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Kredithöhe und Tilgungszuschuss
Die Höhe Ihres Kreditbetrags hängt von der Energieeffizienz Ihrer sanierten Immobilie und den förderfähigen Kosten ab. Förderfähige Kosten sind diejenigen, die für Ihre Förderung berücksichtigt werden können. Einige Kosten sind jedoch nicht förderfähig. Zum Beispiel sind die Kosten für den Einbau eines Ölbrennwertkessels bei der Sanierung Ihrer bestehenden Immobilie zum Effizienzhaus nicht förderfähig. Weitere Details finden Sie in der Förderrichtlinie.
Wenn Ihre Immobilie die Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser erreicht, erhalten Sie einen Kreditbetrag von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit.
Der maximale Kreditbetrag steigt auf 150.000 Euro pro Wohneinheit, wenn Ihre Immobilie zusätzlich die Kriterien für eine Erneuerbare-Energien-Klasse oder eine Nachhaltigkeits-Klasse erfüllt.
Der Tilgungszuschuss ermöglicht Ihnen, Geld zu sparen, indem er Ihr Darlehen reduziert und die Laufzeit verkürzt. Somit müssen Sie nicht den gesamten Betrag zurückzahlen.
Der Tilgungszuschuss erhöht sich entsprechend der Effizienzhaus-Stufe Ihrer sanierten Immobilie.
Worst Performing Building (WPB)
Seit dem 22.09.2022 gibt es im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine neue Gebäudekategorie: das „Worst Performing Building“ (WPB). Für die Sanierung eines WPB zu einem Effizienzhaus oder einem Effizienzgebäude erhalten Sie einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von 10 %. Dieser wird als Worst-Performing-Building-Bonus (WPB-Bonus) definiert.
Welche Effizienzhaus-Stufen erhalten den WPB-Bonus?
Anforderungen an ein Wort Performing Building erfüllt und im Zuge der Sanierung eine der folgenden Effizienzhaus-Stufen bzw. Effizienzgebäude-Stufen erreicht:
Was ist ein Worst Performing Building?
Als WPB gelten sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude, die hinsichtlich ihres energetischen Sanierungszustands zu den schlechtesten 25 % der Gebäude in Deutschland zählen.
Kriterien zur Einstufung
So definieren wir ein Worst Performing Building (WPB) über den Energieausweis bei Wohngebäuden
Ein Wohngebäude wird als Worst Performing Building eingestuft, wenn es laut Energieausweis in die Klasse H fällt. Dabei ist es unerheblich, ob ein Energiebedarfs- oder ein Energieverbrauchsausweis vorliegt.
So definieren wir ein WPB über das Baujahr und den Sanierungszustand der Außenwand
Wenn Ihr Gebäude 1957 oder früher gebaut wurde und mindestens 75 % der Außenwandfläche nicht energetisch saniert sind, zählt es zu den Schlechtesten Gebäuden. Diese Einstufung ist dann unabhängig von der Angabe im Energieausweis.
Was genau gilt als Baujahr?
Als Baujahr gilt das Jahr der Bauvollendung. Alternativ können Sie auch das Jahr des Bauantrags oder der Bauanzeige heranziehen, wenn das Gebäude in diesem Jahr fertiggestellt wurde.
Was bedeutet energetisch unsanierte Außenwand?
Eine Außenwand gilt als unsaniert, wenn keine Maßnahmen ergriffen wurden, die den U-Wert signifikant verbessert haben.
Gut zu wissen:
Das Anbringen einer Wärmedämmung nach dem 31.12.1983 gilt als energetische Sanierung – unabhängig von der Art und Dicke der Dämmung.
Kombination von verschiedener Fördermitteln
Seit 2024 ist die Kombination des KfW 261 Kredites mit BAFA Einzelmaßnahmen möglich.
Weitere Regionale Förderungen sind mit KfW und BAFA Förderung möglich.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt die Beratung und die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) für das gesamte Wohngebäude. Dieser Fahrplan dient als Grundlage für die Sanierung zu einem Effizienzhaus. Beim iSFP wird Ihr Gebäude detailliert erfasst, digital abgebildet und die Sanierung simuliert. Aus dem individuellen Sanierungsfahrplan können verschiedene Effizienzhausklassen simuliert und die Komplettsanierung zu einem Effizienzhaus mit BEG-EM gegenübergestellt werden, damit Sie die höchstmögliche Förderung erhalten und die Sanierung auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt wird.
Wenn Sie sich für den individuellen Sanierungsfahrplan zur Effizienzhaussanierung entschieden haben, stellen wir bei der KfW eine Bestätigung zum Antrag (BzA-ID) aus. In der BzA-ID werden alle Kennzahlen zu Ihrem zukünftigen Effizienzhaus hinterlegt. Mit der BzA-ID gehen Sie zu Ihrer Hausbank und beantragen den KfW-Kredit 261. Optional können Sie Ihren Ansprechpartner bei der Hausbank in die Energieberatung einbinden, um frühzeitig Konditionen abzustimmen.
Wir sind für Sie da! Wenn Sie Fragen haben oder unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Telefon: +49 16091828282 & +49 15560130718
Adresse: Hartmannstraße 11, 30171 Hannover
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